Nachtsicht-/ Wärmebildgeräte
Achtung! Große Aktion 2022 !
Beim Kauf eines jeden CML Nachtsichtgerätes gibt es während dieser Aktion einen CML IR-Strahler oder einen CML Universaladapter kostenfrei dazu! Nutzen Sie diese Chance!
Wichtige Info, TOP aktuell:
Am 30.01.2021 in Kraft getreten: Durch Änderung der ASP-Verordnung Nordrhein-Westfalen sind restlichtverstärkende Nachtsichtaufsatz und Vorsatzgeräte zur Schwarzwildjagd bei Nacht zugelassen. Ausdrücklich verboten wurden das Schießen mit Wärmebild-Vorsatzgeräten!
Mit Wirkung vom 25.01.2021 trat die neue Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes in Kraft. Nun sind in Niedersachsen auch Nachtsichtvor- und Aufsatzgeräte für die Schwarzwildjegd freigegeben.
Am 20.02.2020 ist das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Inhabern eines gültigen Jagdscheines ist der Umgang mit Nachtsichtgeräten (sogenannte Dual Use Geräte), die mit einer Zieloptik verbunden werden können, erlaubt. Bei der Ausübung der Jagd unbedingt die Jagdgesetze der jeweiligen Bundesländer beachten.
Der Bundestag hat am Freitag, den 13.12.2019 Änderungen im Waffenrecht beschlossen, der Bundesrat hat am 20.12.2019 zugestimmt. So soll u.a. Inhabern eines gültigen Jagdscheines der Umgang mit Nachtsichtgeräten (sogenannte Dual Use Geräte), die mit einer Zieloptik verbunden werden können, erlaubt werden. Der Bundesrat muß noch zustimmen. Vorsicht: Nachtzielgeräte im eigentlichen Sinne bleiben nach wie vor verboten. Die rechtlichen Auswirkungen sind noch nicht geklärt, vor einem jagdlichen Einsatz muß noch das Jagdgesetz geändert werden. Hier wird viel Verantwortung in den Bereich der Bundesländer verlagert.
Am 20.09.2019 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass ausschließlich Nachtsichtvor- und aufsatzgeräte mit Dual Use Eigenschaften von einer Neuregelung des Waffengesetzes umfasst werden sollen. Ebenfalls sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass Taschenlampen zukünftig an der Waffe montiert werden dürfen, was aktuell ja noch vom Waffengesetz verboten ist
Das Land Brandenburg hat am 05. Juli 2019 die neue DVO Jagd erlassen. Darin wird das Verbot für Anwendung von Nachtzieltechnik und Zielbeleuchtung mit künstlichen Lichtquellen bei der Jagd aufgehoben. Waffenrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Das Bundeskabinett hat Anfang Juni 2019 den Entwurf des 3. WaffRÄndG gebilligt und darin vorgesehen, Nachtsichttechnik für Zielfernrohre waffenrechtlich bundeseinheitlich zu legalisieren, um der Jägerschaft eine weitere Möglichkeit an die Hand zu geben, die hohe Schwarzwildpopulation effektiver bejagen zu können. Damit fällt das Bollwerk, welches fast ein halbes Jahrhundert als unüberwindbar galt!
Mit Wirkung vom 01.03.2018 wurde das Jagd- u. Wildtiermanagementgesetz in Baden-Württemberg geändert. Die unteren Jagdbehörden können jetzt auf Antrag Jäger beauftragen, Schwarzwild mit Hilfe von Nachtsichtgeräten, welche mit dem Zielfernrohr der Waffe verbunden werden, zu erlegen.
Was bedeutet all dieses für Kunden mit CML-Nachtsichtgeräten?
Sie haben alles komplett richtig gemacht!
Die Anschaffung eines CML-Nachtsichtgerätes war, ist und bleibt die richtige Entscheidung und eine lohnende Investition.
Bei allen CML-Nachtsichtgeräten handelt es sich von sich aus um legale Geräte.
CML Dual-Use-Geräte dürfen legal mit der Waffe verbunden werden, bei der Ausübung der Jagd müssen die Jagdgesetze der jeweiligen Bundesländer beachtet werden.
Es zeigt sich mal wieder: CML-Geräte sind extrem vielseitig und sehr zukunftssicher!
Nachtsichtgeräte und Wärmebildgeräte ergänzen sich perfekt. Fragen Sie an!
Gleich am Anfang: Wenn Sie das erste Mal durch einen Restlichtverstärke oder ein Wärmebildgerät schauen, sind Sie oftmals erstaunt über die moderne Technologie. Doch schon nach wenigen Minuten werden Sie “gierig”: Jetzt etwas mehr Detailerkennbarkeit, etwas mehr Schärfe, ein etwas besseres Bild….. Unser Tipp: Kaufen Sie sich gleich ein gutes Gerät, günstige Geräte kauft man immer 2 mal. Hier finden Sie eine ausgesuchte Auswahl an getesteten und bewährten Geräten mit hochwertigster und professioneller Sensor-Technik, egal ob Restlichtverstärker oder Wärmebildgeräte. Sie sind sich nicht sicher ob Sie einen Restlichtverstärker oder ein Wärmebildgerät kaufen sollen? Klicken Sie auf: Wärmebildgerät oder Restlichtverstärker und lesen Sie. Alle angebotenen Nachtsichtgeräte (Restlichtverstärker) werden von uns mit Röhren nach Kundenwunsch bestückt. Es handelt sich um absolut legale Restlichtverstärker modernster Bauart mit ausgereifter PHOTONIS-Technologie. Sie sind absolut nicht vergleichbar mit Billig-Geräten, wie sie oft mit den größten Versprechungen angeboten werden. Jeder Anwender, der auch nur eine halbwegs ernsthafte Anwendung mit einem Nachtsichtgerätes anstrebt, kommt zu der Überzeugung, dass das Geld (auch wenn nur 100 € ) für ein Billig-Gerät herausgeschmissen ist. Deshalb lohnt sich die Anschaffung eines zwar teureren, aber deutlich besseren Gerätes immer. Nachtsichtgerätekauf ist Vertrauenssache. Vertrauen beruht auf Kompetenz. Das bieten wir. Betreten Sie die neue Welt der Sensortechnologie und lassen Sie sich fachmännisch beraten, damit Sie für Ihren Einsatzzweck das richtige Gerät finden. Wir begleiten Sie bei diesem Schritt mit all unserer Erfahrung und einer hohen, praxisbewährten Fachkompetenz. Unsere Nachtsichtgeräte sind sehr kompakt und extrem vielseitig. Man kann mit unseren Dual-Use-Geräten auch durch ein Fernglas / Spektiv / Zielfernrohr schauen und die Vergrößerung nutzen. So arbeiten die Profis. Für Infos dazu bitte >>> HIER <<< klicken. Es gibt auch objektivseitige Vorsatz-Geräte. Das sind Dual-Use-Geräte, die VOR dem Objektiv angebracht werden. (sie unterbrechen dadurch die justierte Visierlinie, man schaut und zielt nur auf ein Bild) Wir raten von solchen Geräten ab. Warum? Weil man sich mit solch einem objektivseitigen Vorsatz-Gerät oft viel mehr Nachteile einfängt, als dass es Vorteile gibt! Infos dazu unter RV-Vorsatzgeräte .
Tausende zufriedene Kunden und über 35 (!!) Jahre Erfahrung auf dem Sektor der Nachtsichttechnik sprechen für sich.
Am Idealsten ist aber die persönliche Vorführung und Begutachtung. Sprechen Sie einen Termin mit uns ab! Weiterhin ist beim Nachtsichtgerätekauf ein guter Service extrem wichtig, damit Sie bei einer ev. Gewährleistung und / oder Reparatur nicht im Regen stehen. Noch ein sehr wichtiger Tipp: Egal wo Sie Ihr Gerät letztendlich kaufen, fragen Sie den Verkäufer unbedingt nach dem Original-Datenblatt Vergleichen Sie dabei immer die Serialnummer des Blattes mit dem der eingebauten Röhre. Nur dieses Original-Datenblatt sagt aus, dass es sich um eine originale und neue Röhre mit Garantie handelt. Lassen Sie sich dabei nicht mit einem “Meßprotokoll” oder einer “Leistungsbeschreibung” oder sonstigen fadenscheinigen Ausreden abwimmeln, dubiose Händler sind da mit ihren Ausreden sehr einfallsreich. Bestehen Sie auf dem Original-Datenblatt! Ohne Datenblatt ist die eingebaute Röhre möglicherweise nicht neu und somit Herkunft, Laufzeit und Qualität fragwürdig. Dürfte doch wohl einleuchten, oder? Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns eine mail oder rufen kurz an. 05722 – 8 00 00 00
Möchten Sie sich einmal ein paar Geräte ansehen?
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